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Bedienerscheine Hebebuehne

Bediener für Arbeitsbühnen

Dieser Lehrgang befasst sich mit umfangreichen Themengebieten, die von Unternehmen bei der vorschriftsmäßigen Unterweisung im Bereich Arbeitssicherheit zu berücksichtigen sind. Der Teilnehmer ist nach diesem Lehrgang in der Lage Hubarbeitsbühnen nach BGG 966 (DGUV Grundsatz 308-008) zu bedienen.

Im theoretischen Teil des Lehrgangs werden alle Unfallverhütungsvorschriften und Arbeitstechniken der genannten Bereiche erörtert. Desweiteren werden die Bereiche StVO und StVZO insofern behandelt, wie sie für das Führen der angesprochenen Geräte von Bedeutung sind. Das Thema Arbeitstechnik wird nicht nur aus der Sicht der Arbeitssicherheit, sondern auch aus der Sicht der Wirtschaftlichkeit und der Werterhaltung des Gerätes betrachtet. In der praktischen Ausbildung werden auf verschiedenen Hubarbeitsbühnen Fahr- und Arbeitsübungen durchgeführt. Um den Anforderungen in den Betrieben gerecht zu werden, ist es notwendig praktische Erfahrung zu sammeln

Teilnehmervorraussetzung: ab 18 Jahren

Lehrgangsdauer: 2 Tage (21 UE)